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BGH, 17.06.2004 - 3 StR 172/04 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 3 StGB
Minder schwerer Fall des schweren Raubes (ungeladene Gaspistole) - HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 2 StPO
Rücknahme der Revision durch den Wahlverteidiger - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Kriterien für die Annahme eines minder schweren Falles des Raubes
- Judicialis
StPO § 302 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 2
Ermächtigung in "Formularvollmacht" für das Revisionsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90
Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 3 StR 172/04
... Die Rücknahmeerklärung ist nicht widerruflich und führt zum Verlust des Rechtsmittels; ein Wiedereinsetzungsantrag ist rechtlich ausgeschlossen und deshalb unzulässig (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2, 7).". - BGH, 23.04.1998 - 4 StR 132/98
Zulässigkeit der Revision
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 3 StR 172/04
Die Vollmacht ist im Revisionsverfahren erteilt worden, so dass die Ermächtigung als ausdrücklich auf die Revision bezogen angesehen werden muss (vgl. BGH NStZ 1998, 531 ff.). - BGH, 08.07.1992 - 3 StR 241/92
Verwerfung der Revision - Unwiderruflichkeit einer Revisionsrücknahme
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 3 StR 172/04
... Die Rücknahmeerklärung ist nicht widerruflich und führt zum Verlust des Rechtsmittels; ein Wiedereinsetzungsantrag ist rechtlich ausgeschlossen und deshalb unzulässig (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2, 7).".